Inbetriebnahme

Blogbeitrag Januar 2023

Vorwort:

Wenn Du noch in der „Findungsphase“ in Sachen Berufswahl bist, dann kann der nachfolgende Text vielleicht einen kleinen Beitrag zu Deiner weiteren Orientierung leisten. Eine sehr wichtige Tätigkeit im Laufe des Fertigungsprozesses ist die des Inbetriebnehmers, der nicht nur für die tatsächliche Inbetriebnahme beim Kunden vor Ort verantwortlich ist, sondern vor allem auch für die sogenannte Endkontrolle, die die komplette Überprüfung einer Maschine/Anlage vor der Übergabe an den Kunden umfasst. Im nachfolgenden Text erhaltet Ihr mehr Informationen zu dieser Tätigkeit:

 

Die Endkontrolle einer Maschine oder Anlage ist ein vielseitiges Themengebiet und erfordert ein hohes Maß an Konzentration, Wissen und Erfahrung. In diesem Stadium der Anlage werden sämtliche Vorarbeiten validiert: es zeigt sich, ob eine Anlage fehlerfrei funktioniert, oder ob sich im Vorfeld und im Laufe des Fertigungsprozesses Fehler eingeschlichen haben. Es obliegt nun den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Prüfenden (Inbetriebnehmers), mögliche Fehler zu erkennen, zu analysieren und zu beheben.

Mit der Endkontrolle einer Anlage wird eine Anlage quasi geprüft, ob die Maschine/Anlage an den Kunden übergeben werden kann. Oftmals erfolgt diese Arbeit in Zusammenarbeit mit einem Programmierer. Nicht selten stehen Inbetriebnehmer und Programmierer bei diesen Arbeiten unter einem gewissen Termindruck. Letztendlich lässt sich im Vorfeld nicht sagen, welchen zeitlichen Umfang diese Arbeit in Anspruch nehmen wird und welche Änderungen oder Korrekturen noch auszuführen sind.  

Nachfolgend eine kurze Übersicht zu den möglichen Arbeiten des Prüfenden:

Restarbeiten:

Mögliche Restarbeiten können von fehlenden Betriebsmittelkennzeichnungen (BKM), über den Einbau nachgelieferter Bauteile bis hin zum Anschluss letzter Leitungen reichen. Gelegentlich können auch Erdungen einzelner Bauteile oder Aufkleber fehlen. Außerdem wird die Gesamtanlage auch nochmals komplett auf ihre Sauberkeit geprüft. Parallel dazu müssen etwaige Korrekturen penibel dokumentiert werden.

Änderungen:

Nach Abschluss der Restarbeiten wird mit der Umsetzung von etwaigen Änderungen begonnen. Nicht immer sind alle kundenseitig gewünschten Funktionen bei Auftragserteilungen klar definiert. Daher kommt es nicht selten vor, dass bei der Inbetriebnahme nochmals Änderungen vorgenommen werden. Grundsätzlich ist dabei zu prüfen, ob diese im ursprünglichen Angebotsumfang inbegriffen waren, oder ob ein entsprechendes Nachtragsangebot erstellt werden muss. Aus technischer Sicht muss jede Änderung dokumentiert werden und der E-Plan ggfs. entsprechend angepasst werden. Grundsätzlich ist selbstverständlich darauf zu achten, bestehende Funktionen nicht zu stören und Änderungen funktionstüchtig umzusetzen. Nach Umsetzung aller Änderungen kann es in die nächste Phase der Inbetriebnahme gehen.

Nr. 1 Adern/Kabel nachverfolgen

Parametrierung:

Die ordnungsgemäße Funktion von Maschinen wird über den Einbau von Sensoren gewährleistet. Dies können analoge oder digitale Sensoren sein. Digitale Sensoren sind meist Schalter, die auf unterschiedliche Einflüsse reagieren, beispielsweise Druck, Wasser oder Licht. Bei Überschreiten eines Grenzwertes wird ein „Ein“ oder „Aus“ geliefert. Sensoren ermöglichen also die Überprüfung unterschiedlichster Betriebszustände. Die Information hinsichtlich der abzurufenden Betriebszustände befindet sich im E-Plan. Bei analogen Sensoren kann die Parametrierung sich schwieriger gestalten. Zunächst werden diese gemäß E-Plan auf die Messbereiche eingestellt. Diese Messbereiche müssen wiederum in der Dokumentation festgehalten werden, da diese als Grundlage für die spätere Skalierung der Messwerte durch den Programmierer dienen.

Parametrierung

Zuschalten:

Nach Abschluss der Parametrierung kann mit dem Test der Funktionen begonnen werden. Hierzu muss der Inbetriebnehmer anhand des E-Plans prüfen, welche Funktionen beim Zuschalten der ersten Sicherungen erfolgen müssen. Grundsätzlich geht es in dieser Phase um einen Soll-/Ist Abgleich sämtlicher Funktionen. 

Funktionstest:

Nach Abschluss aller vorhergenannten Arbeit kann die Anlage nun in den Funktionstest gehen.
Zur Durchführung sollten alle Sicherungen, bis auf die Sicherung vom Netzteil der Steuerspannung, ausgeschalten sein, um Schäden durch ungewollte Steuerhandlungen zu verhindern. Bei diesem Funktionstest durch den Inbetriebnehmer, können nicht sämtliche Funktionen überprüft werden, da dies ohne entsprechende Programmierung nicht möglich ist. Eine Prüfung hardwaretechnischer Funktionen ist an dieser Stelle durchaus möglich. Gegebenenfalls müssen bei diesen Tests die Versorgungsleitungen der Aktoren vom Strom getrennt werden. Gemessen wir also lediglich, ob bei eingestellter Funktion das entsprechende Signal ankommt. Sind alle möglichen Funktionen auf diese Art und Weise geprüft, ist die Anlage betriebsbereit und kann an den Programmierer übergeben werden.

Nachbereitung:

Auf die Anlage kann nun das Programm aufgespielt werden und, wenn alle Funktionen ordnungsgemäß geprüft sind, steht einer fehlerfreien Funktion der Maschine nichts im Wege. Vor Übergabe an den Programmierer macht es Sinn, den Blick nochmals über den Schaltschrank und die gesamte Anlage schweifen zu lassen und die Anlage nochmals auf Sauberkeit zur prüfen. Erst dann sind die Arbeiten des Inbetriebnehmers tatsächlich vollständig abgeschlossen.

I/O-Check

Nachwort:

Wie Ihr seht, ist das Aufgabengebiet des Inbetriebnehmers sehr vielfältig. Wenn Ihr Euch für diesen Aufgabenbereich interessiert, dann schreibt uns gerne an. Im Rahmen eines Praktikums könnt Ihr einen Einblick erhalten und vielleicht auch herausfinden, ob die Arbeit als Inbetriebnehmer das Richtige für Euch wäre.

Nacharbeiten